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   OLG Frankfurt, 03.05.2016 - 20 W 297/15   

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https://dejure.org/2016,43212
OLG Frankfurt, 03.05.2016 - 20 W 297/15 (https://dejure.org/2016,43212)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2016 - 20 W 297/15 (https://dejure.org/2016,43212)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 20 W 297/15 (https://dejure.org/2016,43212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 67 Abs. 1 GNotKG, § 67 Abs. 3 GNotKG
    Anwendung von § 67 Abs. 3 GNotKG auf Nachtragsliquidator

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von § 67 Abs. 3 GNotKG auf Nachtragsliquidator

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 67 Abs. 1; GNotKG § 67 Abs. 3
    Gegenstandswert der Löschung einer Zwangshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 09.12.2015 - 22 W 98/15

    Geschäftswert im unternehmensrechtlichen Verfahren: Bestellung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2016 - 20 W 297/15
    Ausgehend von diesen Grundlagen geht der Senat jedenfalls für das vorliegende Verfahren, bei der nur eine bereits dem Gegenstand nach beschränkte Nachtragsliquidation beantragt worden ist, die weiterhin gegenüber dem Regelwert von 60.000 EUR von ganz erheblich geringerer wirtschaftlicher Bedeutung ist, davon aus, dass bereits diese Umstände die Anwendung von § 67 Abs. 3 GNotKG dem Grunde nach rechtfertigen (so im Ergebnis auch bereits Kammergericht Berlin, Beschluss vom 09.12.2015, Az. 22 W 98/15, zitiert nach juris: dort war die Nachtragsliquidation im Zusammenhang mit der Freigabe eines hinterlegten Betrages in Höhe von 5.112,92 EUR erforderlich und das Kammergericht hat den Geschäftswert entsprechend von 60.000 EUR auf bis zu 6.000 EUR herabgesetzt; in diesem Sinne wohl auch Zschach in Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar, 2013, § 67, Rn. 10).
  • OLG Dresden, 18.02.2015 - 17 W 158/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2016 - 20 W 297/15
    Zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung von § 67 GNotKG und der dort geregelten Vielzahl von möglichen Verfahren, die die Ernennung oder Abberufung von Personen bei den genannten Gesellschaften betrifft, mit den dort zunächst in Abs. 1 genannten Regelbeträgen für jeden Einzelfall, insbesondere gerade dann, wenn es sich, wie vorliegend um eine Nachtragsliquidation mit nur beschränkten Aufgabenkreis handelt, für alle diese denkbaren Fallvarianten bereits Bedeutung und Interesse der Beteiligten bei der Festlegung der Regelwerte vor Augen hatte (so aber Klüsener in Korintenberg, Gerichts- und Notarkostengesetz, 19. Auflage, 2015, § 67 Rn. 16 und unter Berufung darauf auch OLG Dresden, Beschluss vom 18.02.2015, Az. 17 W 158/15, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 08.01.2024 - 12 W 315/23
    Als unternehmensrechtliches Verfahren (§ 375 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 273 Abs. 4 Satz 1 AktG analog) findet hier das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Anwendung (OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 03.05.2016 - 20 W 297/15, BeckRS 2016, 113190 Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2023 - 14 W 51/23

    Herabsetzung des Regelgeschäftswerts in einem unternehmensrechtlichen

    Ein niedrigerer Wert kann sich etwa bei der Bestellung eines Nachtragsliquidators mit einem eng begrenzten Wirkungskreis ergeben, dessen wirtschaftlicher Wert deutlich unter dem Festwert liegt (Toussaint/Benner, GNotKG, 53. Aufl. 2023, § 67 Rn. 9, beck-online; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2016 - 20 W 297/15, Rn. 18, juris).
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